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Gemeinsam Großartiges schaffen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Die Grundlage einer für alle zufriedenstellenden Geschäftsbeziehung sind in erster Linie Zusammenarbeit und Vertrauen. Dessen ungeachtet ist wegen der Vielzahl der Fragen, die sich in unserer Branche bei der Durchführung der Geschäfte ergeben können, eine Regelung unumgänglich. Sofern keine individuellen Regelungen getroffen sind, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1 Die Ausführung von Schweißarbeiten, sowie die Herstellung, Lieferung und Montage von Baumaschinenkomponenten durch die ECHLE-Hartstahl GmbH erfolgt aufgrund nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Auftraggebers (AG) sind für Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH unverbindlich, auch wenn sie diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSERGÄNZUNG

2.1 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH zustande. Maßgebend für den Umfang und die Ausführung der Leistungen ist die Auftragsbestätigung.

2.2 Darüber hinaus haben Beschäftigte der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH grundsätzlich keine Vertretungsvollmacht weitergehende Zusagen abzugeben.

2.3 Nachträgliche Änderungswünsche sind nur zu berücksichtigen, wenn die daraus entstehenden Kosten vom AG übernommen werden.

3. RÜCKTRITT

Wird beim Aufmaß, der Besichtigung oder während der Arbeiten festgestellt, dass die geplanten Arbeiten aus unvorhergesehenen Gründen, welche die Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH nicht zu vertreten hat, nicht möglich sind, so kann die Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH von dem Vertrag zurücktreten. Die bis dahin entstandenen Kosten gehen zu Lasten des AG.

4. LEISTUNG, LIEFERUNG, FRISTEN

4.1 Die Leistung oder Lieferung erfolgt an dem vom AG genannten Ort, im allgemeinen auf der Baustelle oder in der Werkstatt der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH.
Bei Arbeiten auf Baustellen oder auf dem Gelände des AG muss der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH kostenlos der erforderliche Stromanschluss zur Verfügung gestellt werden.

4.2 Die Leistungs- und Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.

4.3 Die technischen Voraussetzungen zum Anbau von Spezialauslegern, Anbaugeräten und sonstigen Komponenten, sind vom AG zu prüfen und uns in der Bestellung mitzuteilen.

4.4 Die Leistungs- und Lieferfrist beginnt, sobald der AG die schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH unterschrieben zurückgereicht hat, jedoch nicht vor der Beibringung der vom AG gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Zeichnungen, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Maßgeblicher Zeitpunkt ist jeweils der Eingang bei der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH.

4.5 Die Leistungs- und Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Leistung ausgeführt oder der Liefergegenstand zum AG gebracht wurde, beziehungsweise bei vereinbarter Versendung die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

4.6 Bei nachträglichen Maßänderungen und Mehrungen verschieben sich die Termine entsprechend des erforderlichen Mehraufwandes.

4.7 Die Leistungs- und Lieferfristen verlängern sich aufgrund von der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH nicht zu vertretenden Umständen, wie Streik und Aussperrung im Rahmen von Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Teile sowie Verzögerungen aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen, entsprechend der Dauer dieser Störungen. Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH verpflichtet sich, dem AG den Beginn und das Ende einer solchen Störung umgehend mitzuteilen.

4.8 Teillieferungen sind innerhalb der angegebenen Lieferfristen zulässig.

4.9 Bei Terminverzögerung oder Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung übernimmt ECHLE-Hartstahl GmbH in keinem Fall Kosten für Maschinenausfall, Ersatzgeräte oder entgangenen Gewinn.

5. PREISE

5.1 Sämtliche Preise gelten ab dem Werk Wolfach,    zzgl. Verpackung und Transport, zzgl. ges. Umsatzsteuer.

5.2 Veranlasst der AG die Teilung von gemeinsam erteilten Aufträgen, so können ihm die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.

5.3 Mehrkosten, welche durch Änderungswünsche seitens des AG bedingt sind, werden dem AG in Rechnung gestellt.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Die Zahlung ist nach Leistung oder Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten.

6.2 Die Vergütung ist bei Abnahme oder Mitteilung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung fällig und ohne Abzug zu leisten.

6.3 Gegen Forderungen der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH kann der AG nur mit unbestrittenen, beziehungsweise rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6.4 Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Sie gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 Die von der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH gelieferten Waren und Einzelteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum.

7.2 Hiervon unberührt bleiben jedoch gesetzliche Eigentumsübergänge.

8. LEISTUNG, MONTAGE

8.1 Die vertragliche Leistung umfasst das Aufmaß vor Ort in Gegenwart des AG oder seinem Vertreter zur verbindlichen Feststellung der Maße und Ausführung, wenn der AG dies wünscht.

8.2 Der AG ist berechtigt, das Aufmaß selbst zu erstellen. Für die Richtigkeit der durch den AG bestimmten Maße übernimmt Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH keine Gewähr.

8.3 Zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen ist Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH berechtigt, selbstständig ohne Zustimmung des AG Subunternehmer zu beauftragen.

8.4 Falls eine Montage vereinbart wurde gilt, soweit nicht anders vereinbart:

8.4.1 Für die Montage erforderliche Zusatzarbeiten, wie Demontage von Teilen werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Haftung für die Beschädigung angrenzender Bauteile wird nicht übernommen / auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

8.4.2 Kann die Montage aufgrund eventueller Besonderheiten nur mit Hilfsmitteln erfolgen, so gehen diese Hilfsmittel (z.B. Gerüste, Krane, Regendächer, Abdeckplanen, Diesel, Maschinenreinigung, Umölungen u.a.) zu Lasten des AG. Ebenso sind den Monteuren der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH nach Bedarf kostenlos Hilfskräfte vom AG zur Verfügung zu stellen.

9. ABRECHNUNG ZUSÄTZLICHER ARBEITEN

Kosten, die durch Maßänderungen, Sonderwünsche bzw. Mehrung oder durch Mehraufwand bei der Montage (siehe Punkt 8.4) entstehen, werden soweit nicht etwas
Anderes vereinbart wurde, nach Materialkosten und Arbeitsstunden abgerechnet.

10. HAFTUNG

Die Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH haftet für ihre Erfüllungsgehilfen nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Fachgerechte Montage kann nur durch Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH ausgeführt werden, sofern der AG die gelieferten Teile selbst montiert, entfällt jede Haftung für Schäden und Folgeschäden im Zusammenhang mit der Montage.
Bei der Durchführung von Arbeiten auf Baustellen oder dem Gelände des AG hat der AG entsprechende Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Geeignete Feuerlöschgeräte
und Überwachungspersonal stellt der AG zur Verfügung.

11. GEWÄHRLEISTUNG

11.1 Für Lieferung von Teilen erhält der AG eine Gewährleistung von 2.000 Betriebsstunden oder 12 Monaten (je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt).

11.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

11.3 Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 2 Tagen in schriftlicher Form an Fa. Echle zu stellen. Einzig Fa. Echle entscheidet, ob die Instandsetzung vom Kunden oder vom Echle Personal durchgeführt wird. In diesem Fall wird dem Kunden ein schriftlicher Auftrag von Echle erteilt. Mündliche Absprachen sind ungültig.

11.4 Im Falle von Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung oder Nacharbeiten ist das Teil / Gerät / Maschine der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH kostenlos zu normalen Arbeitszeiten zur Verfügung zu stellen. Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH übernimmt in keinem Falle Kosten für Ersatzgeräte oder entgangenen Gewinn,  insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist. Stromanschlüsse sind ebenfalls kostenlos zur Verfügung zu stellen.

11.5 Werden Ausleger, Kabinenschutzdächer, zusätzliche Kontergewichte oder andere Teile in Maschinen eingebaut, übernimmt Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH keine Haftung für Schäden und/oder Folgeschäden am Gerät. Die Montage dieser Teile erfolgt auf Risiko des Kunden.

12. VERSICHERUNG

Die Versicherung von Kundenmaschinen ist vom Kunden abzuschließen, ansonsten besitzen die Kundenmaschinen auf dem Echle-Gelände keinen Versicherungsschutz.

13. SONSTIGES / SALVATORISCHE KLAUSEL

12.1 Der AG ist nicht berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit der Fa. ECHLE-Hartstahl GmbH ohne deren ausdrückliche Zustimmung an Dritte abzutreten.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Insoweit eine Unwirksamkeit einzelner Klauseln vorliegt, treten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen.

14. GERICHTSSTAND / RECHSWAHL

Gerichtsstand ist D-77709 Wolfach.